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Arbeiten in der Schweiz

27.04.2003 - 22:00 Uhr
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Hohes Lohnniveau, viele freie Stellen: Das Arbeiten in der Schweiz wird bereits von vielen zufriedenen Deutschen praktiziert.

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Das Image der Schweizer scheint über die Jahre hinweg immer gleich geblieben zu sein: Leicht verschrobene, langsam sprechende und denkende, biedere Geldsäcke wachen mit ihren Armbrüsten darüber, dass kein Ausländer in ihre Kantone eindringt und auch nur einen Franken aus ihrem sauberen Ländchen über die Grenze rettet. Soweit das Klischee.

Was erwartet arbeitsuchende Schweiz-Fans?

Tatsächlich aber hat sich die Schweiz in den letzten Jahren speziell durch die hohe Banken- und Versicherungspräsenz zu einem modernen Staat mit stabiler Wirtschaft entwickelt. Die Finanzbranche erfordert eine internationale Ausrichtung und zieht eine zunehmende Zahl von ausländischen Arbeitnehmern an. Wie überall weltweit, werden auch für die Arbeiten in der Schweiz vorwiegend hoch qualifizierte Fachkräfte gesucht, die branchenspezifisch zum Einsatz kommen.

Bei Finanzdienstleistern, in der IT-Branche und im Bereich von Hotellerie und Gastronomie sind insbesondere "EU-Gastarbeiter" immer öfter willkommenes Personal – zumindest dann, wenn kein anderer Schweizer mit ähnlicher Qualifikation aufwarten kann. Gute Arbeitschancen bestehen auch in der Metallindustrie, im Maschinenbau, bei der Herstellung von Präzisionsinstrumenten und in der Uhrenindustrie, in der Textil- und Bekleidungsindustrie sowie in der chemisch-pharmazeutischen Industrie.

Die Arbeitslosenquote beträgt im Jahresverlauf zwischen 3,6 und 3,8 Prozent. Bemerkenswert sind sowohl die Erwerbsquote der 55-64-Jährigen (67,3 Prozent), als leider auch die hohe Arbeitslosenquote der 20 bis 24-Jährigen (5,4 Prozent).

Obwohl die Arbeitslosenquote im Vergleich zu vielen andern hoch entwickelten Volkswirtschaften niedrig ist, hat die strukturelle Arbeitslosigkeit in der Schweiz zugenommen. Ausschlaggebend dafür sind ein Zuwachs an ausländischen Erwerbstätigen, eine höhere Erwerbstätigkeit von Frauen und ein Anstieg der Qualitätsanforderungen von Seiten der Arbeitgeber.

Über 100.000 Deutsche arbeiten bereits in der Schweiz, und für viele andere ist der Reiz groß, sich ebenfalls nach Arbeit in dem schönen Alpenland umzuschauen. Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sorgt seit 1991 dafür, dass Selbständige, Arbeitnehmer, Studenten, Rentner und andere nicht erwerbstätige Personen sowie nachzugsberechtigte Familienangehörige die gleichen Rechte in der Schweiz wie in anderen EU-Mitgliedstaaten genießen.

 

Für den Stellenantritt in der Schweiz benötigen Sie einen Arbeitsvertrag, ein Gesundheitsattest und die Zusicherung einer Aufenthaltsbewilligung, die Sie von der kantonalen Fremdenpolizei erhalten. Diese Bewilligung können Sie sich von Ihrem künftigen Arbeitgeber einholen lassen. Sie wird auf ein Jahr befristet sein und nur für einen Arbeitgeber gelten.

Die Aufenthaltsbewilligung muss jedes Jahr erneuert werden und wird immer unter der Betrachtung des aktuellen Arbeitsmarktes erteilt. Ausländer können in den am meisten nachgefragten Branchen das Nachsehen haben trotz des EU-Abkommens!

Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen sind in der Schweiz – insbesondere in den Bereichen Urlaubsanspruch, Arbeitszeiten, Lohnfortzahlung, Kündigungsbestimmungen und Sozialversicherungspflicht – teilweise anders als in Deutschland. Viele Gesamt- und Normalarbeitsverträge garantieren beispielsweise einen Urlaubsanspruch, der über vier Wochen liegt. Die Wochenarbeitszeit liegt bei durchschnittlich 40 Stunden. Pro Arbeitstag dürfen nicht mehr als zwei Überstunden gemacht werden, die möglichst durch Freizeit ausgeglichen werden sollen. Ansonsten gibt es für Überstunden einen Lohnaufschlag von 25 Prozent.

Im Schweizer Arbeitsrecht ist meist nur eine Probezeit von einem Monat vorgesehen. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen zum Ende der Arbeitswoche gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit ist die Frist für eine ordentliche Kündigung abhängig von der Zeit der Beschäftigung. Einen Kündigungsschutz für Arbeitnehmer wie in Deutschland gibt es in dieser Form in der Schweiz nicht.

Arbeitsbewilligungen per Mausklick

Seit Juni 2002 ist der Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt für EU-Bürger erheblich erleichtert worden. Eine Aufenthaltsbewilligung und Arbeitserlaubnis ist dennoch erforderlich und kann im Internet beantragt werden. Das gesamte Verfahren kann somit ohne Behördengang vollständig online abgewickelt werden. Darüber hinaus verkürzen sich die Durchlaufzeiten bis zur Erteilung der Arbeitsbewilligungen erheblich.

Weitere Informationen:

Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) der Bundesanstalt für Arbeit, Vermittlungssstelle 22.12, Feuerbachstr. 42-46, D-60325 Frankfurt a. M., Telefon 069 / 7111-548.

Autor: Anette Bachmann

Quelle: freenet.de
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