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Rechte und Pflichten von Hartz-IV-Empfängern

05.05.2011 - 16:24 Uhr
Wettverbot für Hartz-IV-Empfänger - dieses Urteil erregte Aufsehen. Das Landgericht in Köln hat die Entscheidung nun bestätigt.
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Wettverbot für Hartz-IV-Empfänger - dieses Urteil erregte Aufsehen. Das Landgericht in Köln hat die Entscheidung nun bestätigt.

 © iStockphoto

Die Westdeutsche Lotterie darf Hartz-IV-Empfängern keine Sportwetten mehr verkaufen. Zuwiderhandlungen können mit bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld oder 6 Monaten Haft bestraft werden. Aber was ist Hartz-IV-Empfängern überhaupt noch erlaubt? Wir klären über die Rechten und Pflichten auf!

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Das Landgericht Köln bekräftigte seine einstweilige Verfügung vom März, nach der Lottoläden der Westdeutschen Lotterie GmbH in Münster (Westlotto) keine Sportwetten mehr an Hartz 4-Empfänger verkaufen dürfen.

Die Entscheidung bedeutet nach Angaben des Gerichts nicht, dass nun jede Lotto-Annahmestelle ihre Kunden überprüfen muss. Wenn die Mitarbeiter der Annahmestellen jedoch ganz konkrete Hinweise darauf haben, dass sich ein Kunde seine Wette eigentlich nicht leisten kann, müssen sie einschreiten. Aber was dürfen Hartz-IV-Empfänger überhaupt noch? Wir klären über die Rechte und Pflichten auf!

Angemessene Mietwohnung
Was den Standard der Wohnung anbelangt, so steht Hartz-IV--Beziehern laut Urteilsspruch des Bundessozialgerichts (BSG) ein "einfacher und im untersten Segment liegender Ausstattungsgrad" zu. Als Vergleichsmaßstab zieht das Gericht wiederum das Durchschnittsniveau des betreffenden Wohnorts heran. Der Umzug in eine andere Gemeinde oder Stadt komme in der Regel nicht in Betracht.

Angemessene Eigentumswohnung
Bei größeren Wohnungen halten die Richter einen Umzug in eine kleinere Wohnung bzw, Verkauf oder Vermietung für zumutbar. Bestehe der Haushalt aus weniger als vier Personen, reduziere sich der Wert um je 20 Quadratmeter pro Kopf. Ist eine Wohnung erwiesener Maßen nicht angemessen, können Gemeinden von ihren Hartz-IV-Empfänger verlangen, dass diese ihre Wohnungen für Untermieter öffnen, um die Mietkosten zu senken. Das hat das hessische Landessozialgericht in Darmstatt entschieden (Az.: AZ L 7 AS 126/06 ER). Hält eine Kommune die Unterkunftskosten eines Arbeitslosen für zu hoch, fordert sie ihn in der Regel auf, die Kosten durch Umzug oder Untervermietung zu senken.

Eigenheimzulage und Hartz IV
Zählt die Eigenheimzulage als Einkommen und wird sie auf das Hartz IV angerechnet? Eine Frage, die viele arbeitslose Besitzer von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen bewegt.
Nein, urteilte das Landessozialgericht Hamburg (Az.: L 5 B 116/05 ER AS). Die Zulage diene ausschließlich der Förderung selbstgenutzten Wohneigentums und sei nicht dazu da, den Lebensunterhalt von Hilfsbedürftigen zu bestreiten.

Kosten für Klassenfahrten
Interessant für Eltern, die Hartz IV beziehen: Die Jobcenter müssen die Kosten für Klassenfahrten ihrer Sprösslinge voll übernehmen. Dazu bestehe eine gesetzliche Verpflichtung, die sich eindeutig aus dem Sozialgesetzbuch ergebe, urteilte das Sozialgericht Schleswig in einem Eilbeschluss (Az.: S 6 AS 556/06 ER).

Keine Pauschale bei Heizkosten
Bei der Abrechnung der Heizungskosten ist es unzulässig, dass der Landkreis nur eine Pauschale (angemessene Wohnfläche mal 0,80 Euro) übernimmt, wenn eine konkrete und nachvollziehbare Berechnung der Heizkosten vorliege. Ausnahmen sind nur möglich, wenn Anhaltspunkte für ein unwirtschaftliches Energieverhalten des Arbeitslosen vorlägen.

Vager Verdacht reicht nicht als Kontroll-Begründung
Ein vager Verdacht auf falsche Angaben reicht für einen Hausbesuch bei Empfängern von Arbeitslosengeld II nicht aus. Die Verweigerung eines Besuchs ist demnach kein Grund, Hartz-IV-Leistungen zu streichen.

Hartz IV-Leistungen trotz Partners mit Einkommen
Laut Gesetz wird bei Hartz-IV-Empfängern das Einkommen des erwerbstätigen Partners voll angerechnet. Durch die "eheähnlichen Gemeinschaft" verlieren viele Arbeitslose ihren Anspruch auf Unterstützungsleistungen. Aber ab wann zählt ein Paar als Bedarfsgemeinschaft und reicht schon eine gemeinsame Wohnung als Grund aus? Nein, urteilte Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam. Paare, die seit weniger als einem Jahr zusammenlebten, seien noch keine Bedarfsgemeinschaft im Sinne von Hartz IV (Az.: L5B 1362/05 AS ER).

Ein-Euro-Job nicht immer zumutbar
Einen Ein-Euro-Job müssen Langzeitarbeitslose nur annehmen, wenn er sinnvoll ist und zudem eine Vereinbarung mit der Hartz-IV-Behörde den Inhalt und Umfang genau regelt. Andernfalls können ALG-II-Empfänger den Job ablehnen, ohne dass ihnen die Leistungen gekürzt werden darf.

Gründungszuschuss
Macht sich ein Hartz-IV-Empfänger selbstständig und bekommt dazu von der Arbeitsagentur den Existenzgründungszuschuss, darf diese Leistung nicht auf die normalen Leistungen zum Lebensunterhalt angerechnet werden.
Medizinische Grundversorgung
Die medizinische Grundversorgung bei anhaltenden (chronischen) Erkrankungen ist meist sehr kostenintensiv. Zusatzkosten werden von der Bundesagentur für Arbeit übernommen.

Höhe des ALG II ist verfassungskonform
Seit der Einführung von Hartz-IV gab es viel Streit über die Höhe des Arbeitslosengeldes II. Der ALG-II-Regelsatzes ist jedoch verfassungskonform, urteilte das Berliner Sozialgericht (Az.: S 63 AS 1311/05).

Quelle: freenet.de
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