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Gesetzliche Änderungen im August

04.08.2010 - 10:00 Uhr von mbr
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Zum 1. August 2010 sind wieder einige neue gesetzliche Regelungen in Kraft getreten. So bekommen die USA über das Swift-Abkommen Einblick in die Geldbewegungen auf deutschen Konten, in der Pflegebranche gilt ein neuer Mindestlohn, für Banken und Versicherungen greifen neue Vergütungsregelungen und die Arzneimittelpreise werden teilweise auf dem Vorjahresniveau fixiert. Zudem gibt es für begabte Studierende ein nationales Stipendienprogramm und in Bayern gilt das strikteste Rauchverbot Deutschlands.

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Swift-Abkommen mit den USA - von Bankgeheimnis keine Spur

Zum 1. August 2010 ist das Swift-Abkommen zwischen der Europäischen Union und den USA in Kraft getreten. Die vorerst auf fünf Jahre befristete Regelung erlaubt es den US-Geheimdiensten wieder die Kontobewegungen von Terrorverdächtigen in der EU zu überwachen. Dazu können sie die Kontodaten zu einer Überweisung einsehen, deren Höhe und Verwendungszweck sowie auch persönliche Daten von Absender und Empfänger.

 

Betroffen vom Swift-Abkommen sind alle deutschen Bürger und Unternehmen, die Geld in Länder außerhalb der Europäischen Union überweisen. Innereuropäische Transaktionen – so genannte Sepa-Überweisungen mit IBAN- und BIC-Nummer für Bankleitzahl und Kontonummer – stehen dagegen nicht im Visier der US-Fahnder.

 

Das Abkommen ist nach wie vor umstritten: Während es Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) als wichtigen Schritt im Kampf gegen den internationalen Terrorismus preist, haben Datenschützer weiter große Bedenken wegen des Datenschutzes. Sie kritisieren unter anderem eine fehlende unabhängige Kontrolle sowie die fünfjährige Speicherdauer der Daten in den USA.

 

Arzneimittelpreise 

Zum 1. August 2010 greift unter anderem das Gesetz zu Einsparungen im Arzneimittelbereich. Danach werden für Medikamente ohne Festbetrag die Preise vom 1. August 2009 bis zum Jahresende 2013 festgeschrieben. Das Bundesgesundheitsministerium rechnet dadurch mit jährlichen Einsparungen von 1,15 Milliarden Euro für die gesetzlichen Krankenversicherungen. Weitere 300 Millionen Euro sollen durch die kurzfristige Anhebung der so genannten Herstellerabschläge von 6 auf 16 Prozent eingespart werden.

 

Für den Versicherten ändert sich dadurch zunächst einmal nichts – er zahlt bei rezeptpflichtigen Medikamenten weiterhin den gesetzlichen Zuzahlungsbetrag. Insgesamt bedeuten die niedrigeren Arzneimittelpreise jedoch eine Entlastung für die gesetzlichen Krankenkassen. Das soll dabei helfen, die Kassenbeiträge stabil zu halten.

 

Mindestlohn in der Pflegebranche 

In der deutschen Pflegebranche gilt seit dem 1. August ein gesetzlicher Mindestlohn. Mitarbeiter in Altenheimen und bei ambulanten Diensten bekommen danach nun mindestens 8,50 Euro (West) beziehungsweise 7,50 Euro (Ost). Ab Januar 2012 und ab Juli 2013 ist eine Erhöhung des Mindestlohns um jeweils 25 Cent vorgesehen.

 

Der Mindestlohn gilt sowohl für inländische als auch für ausländische Pflegeunternehmen. Allerdings greift er nur für die rund 560.000 Pflegekräfte, die überwiegend Grundpflegeleistungen wie Körperpflege, Ernährung und Mobilitätsübungen erbringen. Ausgenommen hiervon sind dagegen Auszubildende und Praktikanten, Hauswirtschaftskräfte oder Demenzbetreuer.

 

Rauchverbot in Bayern 

In Bayern greift seit diesem Monat das strengste Rauchverbot Deutschlands. Als Folge des Volksentscheids vom 4. Juli 2010 darf in keinem Lokal oder Restaurant und keiner Bar oder Diskothek mehr geraucht werden. Ausgenommen hiervon sind lediglich private Feierlichkeiten in Gaststätten ("geschlossenen Gesellschaften"). Und auch auf dem diesjährigen Münchner Oktoberfest darf noch einmal in den Zelten geraucht werden. Ab 2011 gilt dann aber auch hier das Rauchverbot.

 

Nationales Stipendien-Programm 

Ebenfalls zum Monatsanfang ist das Gesetz zum Nationalen Stipendien-Programm in Kraft getreten. Hierdurch sollen begabte Studierende an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland mit einem Stipendium unterstützt werden. So wollen Bildungspolitiker finanzielle Hindernisse für die Aufnahme eines Studiums abbauen und neue Anreize für Spitzenleistungen schaffen.

 

Das Stipendien-Programm wird von den Hochschulen selbst verwaltet. Sie sind nun aufgefordert, private Mittel einzuwerben und das Bewerbungsverfahren aufzusetzen. Im Laufe des Sommersemesters 2011 sollen sie mit den Vergabeverfahren beginnen können.

 

Musterwiderrufs-Information für Darlehensverträge 

Bereits zum 30. Juli 2010 wurden die Vorschriften zum Verbraucherdarlehensrecht um eine gesetzliche Musterwiderrufs-Information ergänzt. Es soll eine verlässliche Grundlage für die Information von Verbrauchern über ihre Widerrufs-Rechte beim Abschluss von Darlehensverträgen schaffen. Dazu gibt das Muster Auskunft darüber, wie lange die Frist für einen Widerruf dauert, wann sie beginnt und welche Folgen sie hat. Mit seiner Verwendung kommen Kreditgeber ihren gesetzlichen Informationspflichten gegenüber den Kreditnehmern nach.

 

Neue Vergütungsregelungen für Banken und Versicherungen 

Bereits zum 27. Juli 2010 ist das "Gesetz über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen" in Kraft getreten. Es soll für strengere Vergütungsregeln in Banken und Versicherungen sorgen und unter anderem exzessive Bonuszahlungen verhindern. Dazu werden Banken und Versicherungen verpflichtet, ihre Vergütungssysteme offen zu legen. Zudem erhält die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stärkere Eingriffsrechte. Sie kann künftig unangemessen hohe Bonuszahlungen unterbinden, wenn es die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens verlangt.

 

Quelle: freenet.de
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